Der Betreuungsvertrag
Hierbei unterscheiden wir
I. Allgemeiner Betreuungsvertrag:
Dieser Allgemeine Betreuungsvertrag wird generell jedem Mandanten angeboten. Er läuft für jeweils ein Jahr – gegen eine pauschale Grundgebühr. Sofern während des Jahres ein spezifischer Beratungsbedarf anfällt, wird dieser nach der Honorar-/Gebührentabelle gesondert berechnet, bzw. der Betreuungsvertrag für das nächstfolgende Jahr angepaßt.
Mit diesem Betreuungsvertrag haben Sie also das Recht, Ihren Finanzcoach zu kontaktieren, wann immer Sie Fragen haben, ohne daß dafür erneut Honorar anfällt.
II. Vertrag mit laufender Betreuung:
- laufende Betreuungsverträge für Privatpersonen
- laufende Betreuungsverträge für Klein- und Mittelständische Unternehmer, Freiberufler und sonstige Selbständige. Für viele Mandanten ist es wichtig und notwendig, einen ständigen Ansprechpartner für all die Belange zur Hand zu haben, die nicht eben zur täglichen Arbeit und zum unmittelbaren Berufsleben gehören, und genau diese Funktion als Finanzcoach/Berater bieten wir.
III. Spezieller Betreuungsvertrag:
Auch in dieser Kategorie unterscheiden wir zwischen Verträgen für Privatpersonen und solchen für Firmen, Klein- und Mittelständische Unternehmer, Freiberufler u.ä..
Hierunter fallen zum Beispiel:
- Firmenübernahmen/-verkäufe;
- Erbschaftsverträge bzw. Erbschaftsauseinandersetzungen;
- Schenkungen;
- Firmen-Nachfolge-Beratung;
- Senioren-Betreuung;
- Nachlaßverwaltung;
- Coaching-Verträge u.v.m.
Alle Betreuungsverträge werden jährlich angepaßt. Während des Jahres nicht benötigter Beratungsbedarf führt dann zu einer Reduzierung im Folgejahr. Gleichermaßen führt ein wider Erwarten erhöhter Beratungsbedarf zu einer Anpassung des Vertrags im nächsten Jahr.