Vermögensverwaltungsvertrag

Auf die Abschlußkosten (Agio), die sich grundsätzlich nach der Art der Fonds richten, in die investiert wird, verzichten wir (Honorarberatung). Diese Agien liegen generell bei Cash (Geldmarkt)-Fonds zwischen 0 % und 1,75 %, bei Rentenfonds zwischen 2 % und 3,5 % und bei offenen Immobilien-Aktienfonds und zwischen 4 % und 6 %.
Für die Vermögensverwaltung wird ein eigener 'Vermögensverwaltungsvertrag' abgeschlossen, wobei zum einen eine Grundgebühr in Höhe von (derzeit) 125,- Euro (plus Mwst.) erhoben wird, zum anderen eine Vermögensverwaltungsgebühr, die sich an der Höhe des jeweils verwalteten Kapitals orientiert und die jährlich (bei Neuanlagen auch unterjährig) erhoben wird. Auch kleine Vermögen werden von uns betreut – ebenso individuell und kompetent wie große. Hierbei verzichten wir bei Kapitalanlagen bis 2.500,- Euro (Summe aus monatlichen Sparverträgen und Einmalanlagen) generell auf jede Gebühr. Bis zu einem verwalteten Betrag von 5.000,- Euro wird nur die Grundgebühr (derzeit 125,- Euro plus MwSt.) fällig.
Für Mandanten mit einem Betreuungsvertrag » entfällt auch diese Grundgebühr.


Die weitere Staffelung:

Bis 50.000 Euro: 1,50 % vom aktuellen Kontostand am 31.12. d. J.
50.001 - 100.000 Euro: 1,40 % vom aktuellen Kontostand am 31.12. d. J.
100.001 - 250.000 Euro: 1,25 % vom aktuellen Kontostand am 31.12. d. J.
250.001 - 500.000 Euro: 1,00 % vom aktuellen Kontostand am 31.12. d. J.
500.001 - 2,5 Mill. Euro: 0,75 % vom aktuellen Kontostand am 31.12. d. J.
über 2,5 Mill. Euro: 0,50 % vom aktuellen Kontostand am 31.12. d. J.

Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Kontostand orientiert sich am Mittagsfixing und den Handelsergebnissen des jeweils letzten Börsentages des Jahres (13.00 Uhr MEZ).

Für Anlagen in unseren Dachfonds werden keine Vermögensverwaltungsgebühren berechnet.


Mehrere Depots eines Mandanten (bzw. einer Familie) werden bezüglich der jährlich anfallenden Kosten zusammengerechnet – was Mandanten mit mehreren Konten z. T. erhebliche Gebühren erspart.

Inhaber eines Vermögensverwaltungsvertrages zahlen generell beim Fondstausch keine Gebühren an die efv-AG, egal, wie viele Wechsel wir pro Jahr in ihrem Depot vornehmen. Von der efv-AG verwaltete Depots werden also allenfalls mit der von seiten der Fondsplattform anfallenden Tausch-Gebühr belastet.

Alle Mandanten in der Vermögensverwaltung der efv-AG erhalten folgende Garantie:

  • Sollte es uns nicht gelingen, das von uns verwaltete Vermögen vom 01. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres (jeweils erster und letzter Börsentag) zu vermehren, entfällt für das darauffolgende Jahr die Vermögensverwaltungsgebühr. In einem derartigen Fall wird also für das folgende Jahr nur (maximal) die Grundgebühr von (derzeit) 125,- Euro (plus MwSt.) fällig.
  • Kein Mandant muß jemals befürchten, für die Vermögensverwaltung mehr zu bezahlen, als er im abgelaufenen Jahr an Erträgen durch unsere Arbeit gewonnen hat. Hierbei wird der Realertrag zugrunde gelegt, d.h.: Unterjährige Entnahmen werden ebenso bei der Evaluierung unseres Anlageerfolges berücksichtigt wie während des Jahres zufließende Aufstockungsbeträge.
    Ausgenommen hiervon sind die Dachfonds, deren Gebührenstruktur in die Fonds bereits eingearbeitet ist.


"Offenlegung der Vergütungen der Mitarbeiter der efv-AG gemäß § 7 Instituts-Vergütungsordnung

Die efv-AG beschäftigt keine Mitarbeiter. Der Vorstand erhält keine Vergütungen im Sinne der Instituts-Vergütungsordnung. Der Gesamtbetrag aller Vergütungen beträgt im Geschäftsjahr 2010 TEUR 0."

Direkter Kontakt

089 - 416007 - 21

089 - 416007 - 25

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