23.06.2010

Von: Hans-Wolff Graf

Selbständigkeit

 

Vortrag von Hans-Wolff Graf anläßlich der 25. Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD am 12. Juni 2010 in Berlin

 

Sehr geehrter Herr Kaerkes,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kollegen in der Selbständigkeit,

 

als ich von Herrn Zimmermann die Einladung erhielt, hier und heute vor Ihnen zum Thema „Selbständigkeit“ zu referieren, wurde auf den ‚brandeins'-Artikel Bezug genommen, den der Eine oder Andere von Ihnen kennen mag. Darauf hin rief ich Herrn Zimmermann an und wies ihn – für mich ein Akt der Fairness – auf die Tatsache hin, daß ich wohl jenseits einer politischen Partei stünde.

„Das macht gar nichts“, meinte Herr Zimmermann, „hier geht es um die Selbständigkeit.“

Um genau diesen Mittelpunkt unseres Lebens geht es: die Selbständigkeit.

Selbständigkeit heißt Eigenständigkeit, Selbstverantwortlichkeit und Selbstbestimmtheit – für mich die natürlichste und authentischste Form eigener Lebensführung.

Und aus der Vielzahl der diese Art des eigenen selbständigen Lebens bestimmenden Faktoren möchte ich in aller Kürze und mit Rücksicht auf Ihre Zeitplanung einige hervorheben:

 

  1. Selbständige erfahren viel Neid und (daraus resultierend) Anfeindung.
    Wie oft höre ich in meinen Seminaren den Satz: „Na ja, DU bist ja selbständig!“, und in der Tat: Selbständige sind unabhängiger, freier, weniger dirigabel und insofern eine Unwägbarkeit für das staatliche System. Daß der durchschnittliche Selbständige beileibe nicht mit einer 37,5-Stundenwoche auskommt, sondern das doppelte wöchentliche Arbeitspensum eines durchschnittlichen Arbeitnehmers – mitunter sogar mehr – leistet, wird im allgemeinen von Arbeitnehmern nicht so recht wahrgenommen.
  2. Selbständige fragen nicht nach sogenannten „Sozial“leistungen wie Kranken-, Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Essens- und Fahrtkostenzuschlägen, Spätschicht- und Nachtzuschlägen – steuerbegünstigt, versteht sich – wobei die meisten Menschen den Unterschied zwischen sozial und sozialistisch noch nie überlegt haben dürften. Von einem 13. oder 14. Monatsgehalt träumt ein Selbständiger nicht.
  3. Selbständige wollen nicht systemisch denken, handeln und leben – sie suchen schematische Öffnung, wo sie Lösungen für Probleme finden, die Nicht-Selbständige (Arbeitnehmer) auf übergeordnete Institutionen delegieren zu können glauben [Gewerkschaften, Parteien, (sub-)staatliche Entitäten oder einfach „die Gesellschaft“].
  4. Selbständige sind bereit, Risiken zu übernehmen. Problematisch ist dabei eigentlich nur, daß Staat und Gesellschaft den Selbständigen zwar gerne die Übernahme von Risiken überlassen; wenn das eingegangene Risiko aber von Erfolg gekrönt wird – wollen sie jedoch an den Früchten kräftig partizipieren.
    Schlagen übernommene Risiken jedoch fehl, ist dies Sache der Selbständigen; bestenfalls können Verluste steuerlich geltend gemacht werden. Einen Bankrott hat der Selbständige, bitteschön, selbst zu verantworten und zu verkraften.
    Jedes Risiko ist eine Spekulation; also was wirft man Selbständigen vor, die etwas wagen, wozu den meisten Nichtselbständigen der Mut fehlt. Immerhin spekulieren sie – im Gegensatz zu Banken (insbesondere öffentlich-(un)rechtlichen!) – mit eigenem Vermögen.
  5. Selbständige sind – entgegen der landläufigen Vorstellung – eben nicht vornehmlich darauf aus, unermeßlich reich zu werden; ganz im Gegenteil: ihr eigenverantwortliches und risikobereites DenkFühlHandeln bringt automatisch mit sich, daß sie im Durchschnitt mehr „auf der hohen Kante“ haben als Arbeitnehmer. Daß hierbei die Risikovorsorge enthalten ist – für sich selbst, die Familie, die Firma und die darin eingebundenen Arbeitnehmer sowie ihr eigenes Alter –, ist ein wesentlicher Teil der Planung und Funktion eines Selbständigen. Dies wird jedoch vom Heer der Arbeitnehmer zumeist geflissentlich übersehen; deren Daseins- und Altersvorsorge hat ja der Staat übernommen und seine BürgerInnen damit weitestgehend entmündigt. Daß all diese „Fürsorge“ aus gänzlich anderen Zeiten des industriellen Feudalismus herrühren, will der Staat heute gar nicht mehr wissen.
    Aber wen kümmert heute noch das Motto der Aufklärung: SAPERE AUDE – wage es, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen?
  6. Selbständige haben Visionen. Nach verläßlichen Statistiken entspringen weit über 90 % aller Erfindungen, Patente und funktionaler Verbesserungen den kreativen Gehirnen von Selbständigen, stammen also aus kleinen Denkfabriken – oftmals unter erheblichem Aufwand an Zeit und eigenen Mitteln. Daß diese dann von großen Gesellschaften aufgekauft und für den Markt aufbereitet werden, verwischt oftmals die Kreativität kleiner und mittelständischer Unternehmer sowie Freiberufler. Doch Kreativität setzt Visionarität voraus, denn nur aus Visionen – hierin schlummert das lateinische „videre“ (= sehen, sichten, erkennen) – können Ziele abgeleitet und erarbeitet werden. Doch diese Visionarität der Selbständigen ist insofern für das staatliche System oftmals gefährlich, als es doch das derzeitig Gültige des öfteren und bisweilen nachhaltig in Frage stellt. Wo sich der Arbeitnehmer zumeist, nolens volens, den gegebenen Umständen beugt, widersetzt sich der Selbständige und sucht nach Alternativen. Doch eben diese „Widerborstigkeit“ eines selbständig denkenden, suchenden und handelnden Mitbürgers stört das staatliche System mitunter erheblich, ja, es rüttelt bisweilen gar an den Grundfesten staatlich erwünschter Akzeptanz. Das macht die Selbständigen unbequem und mitunter gar verdächtig.
    Genau darauf fußt u.a. der Kammerzwang – IHKs, HwKs und Berufskammern –, deren Einführung wir bis in die NS-Zeit zurückverfolgen können; eine geistige Anleihe Adolf Hitlers bei seinem großen Vorbild Napoleon Bonaparte, mithilfe derer er die Selbständigen unter Observation und staatliche Kontrolle stellen wollte – für mich ein klarer Bruch des Artikel 9 des GG. Aber auch andere, teilweise völlig absurde Zwänge und Vorgaben vonseiten der bereits genannten staatlichen Institutionen machen dem Selbständigen oftmals das Leben nicht einfach. Denken Sie an das unselige Scheinselbständigkeitsgesetz bzw. das Gesetz zur „arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit“. Hier maßt sich der Staat doch tatsächlich an, darüber zu entscheiden, wer realiter selbständig ist oder eben nicht; all dies vor dem Hintergrund der grundgesetzlich garantierten Vertragsfreiheit und dem permanten Ruf der Politiker nach dem ‚mündigen Bürger’.
    Aber all dies geschieht ja nur zum „Schutz des Bürgers“ – zumindest wird es uns offiziell so verkauft.
    Wenn man dann auch noch die Einführung der Ich-AG inhaltlich näher beleuchtet, so kann das damit ausgelöste Kopfschütteln nur Kopfschmerzen verursachen. Bezeichnenderweise werden diese Gesetze ja eben nicht von sachkundigen Selbständigen erarbeitet, sondern von angestellten Juristen und von Beamten und Bundestagsabgeordneten verabschiedet, die zu mehr als drei Vierteln aus dem Bereich des öffentlich-(un)rechtlichen Dienstes stammen.
    Wer zu diesen und vielen weiteren Widersprüchen detailliertere Informationen wünscht, dem darf ich das Buch „Korruption – Die Entschlüsselung eines universellen Phänomens“ anempfehlen (siehe Links im Anschluß). Ich erlaube mir, für dieses Buch aus Überzeugung zu werben, obwohl ich dessen Autor bin, denn der Erlös fließt zu 100 % in eine gemeinnützige Organisation.
  7. Selbständigkeit verlangt Mut, Wille, Disziplin, Intelligenz, aber auch ständige Weiterbildung und ein lebhaftes Interesse daran, Zeitenwandlungen und Veränderungen zu adaptieren und umzusetzen – alles Tugenden, die regulatorisch systematisierten Arbeitnehmern zumeist bereits im Elternhaus, spätestens aber während des schulischen Dressurakts erfolgreich abgewöhnt wurden. Der Interessenshorizont eines Selbständigen ist regelmäßig weiter gespannt als der des durchschnittlichen Arbeitnehmers, und zu Fortbildungen – beileibe nicht nur in fachlicher Hinsicht, sondern in allen Belangen, die Interesse und Neugier wecken – müssen Selbständige nicht abkommandiert oder mit Zuschüssen (bis zu 100 %) gelockt werden; sie tun es für sich, ihre Ziele und Ideen, ihre Firma und die Mitarbeiter, für die sie Verantwortung tragen.
  8. Viel zu wenig reflektiert wird in der Öffentlichkeit und der politischen Auseinandersetzung der Unterschied zwischen Unternehmern – das sind eben klein- und mittelständische Unternehmer, Freiberufler und Selbständige – und den (oftmals völlig überbezahlten) Managern in Unternehmen. In der öffentlichen Wahrnehmung wird ‚Manager’ mit ‚Führungskraft’ synonym gesetzt und verstanden. Dabei genügt ein Blick in den Stowasser, das lateinische Wörterbuch, um zu erkennen, daß Manager eine Zusammensetzung der beiden lateinischen Begriffe „manu agere“ (= mit der Hand bewerkstelligen, erledigen) bedeutet. Zwar muß jede Führungskraft ein guter Manager sein, beileibe jedoch ist nicht jeder Manager, so respektabel sich dies auch auf der Visitenkarte ausmacht, eine Führungskraft.
  9. Zunehmend beobachtet man auch bei Selbständigen ein unter Arbeitnehmern längst zur Zivilisationskrankheit erklärtes Phänomen: Burnout! Aber bei Selbständigen liegt diesem ‚Ausgebranntsein’ – konträr zu Nichtselbständigen – nicht berufliche Überforderung zugrunde, sondern die bürokratischen Eingriffe und legislatorische Überfrachtung vonseiten der Politik, die – natürlich wiederum nur „zum Schutz“ des Bürgers, des Verbrauchers, der Gleichberechtigung, etc. – alles meint, regeln und mit immer weiterreichenden Formalien, Protokoll-, Auf- und Auszeichnungspflichten, Gewährleistungs- und Haftpflichtübernahmen belasten zu müssen. Selbst Handwerker, Landwirte, Einzelunternehmer und Freiberufler verbringen inzwischen bis zu 50 % ihrer Zeit mit Protokollpflichten und juristischem oder steuerlichem „Beiwerk“, was kaum bis nichts mit ihrer beruflichen Qualifikation zu tun hat. Kein Wunder, daß haufenweise Finanz- und Wirtschafts-, Steuer- und Rechtsberater, kleine Mittelständler das Handtuch werfen und ihre Selbständigkeit aufgeben und Praxen geschlossen werden – Selbständige verlieren ihre innere ‚Flamme’, sie wandern aus oder wechseln ins Angestelltendasein.
  10. Viele Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe leiden unter demselben Problem, auch wenn sie völlig unterschiedliche Arbeits- und Berufsfelder haben: Die Mitarbeiter – und dies gilt vor allem für kleine und mittelständische Betriebe – haben die „Zeichen der Zeit“ überhaupt noch nicht erkannt; sie halten sich selbst für so ausreichend qualifiziert und unersetzlich, daß sie sich für die Probleme, die vor allem kleine und mittelständische Unternehmen haben, noch immer glauben, nicht interessieren zu müssen. Für die Auftragslage – so ihr Denken – ist allein der Chef verantwortlich. Sie ziehen sich auf den Standpunkt zurück: Ich mache meine Arbeit sauber, leiste meine im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitszeit, bin höflich und pünktlich. Was soll mir also passieren. Im übrigen ist für meine gesicherte Beruflichkeit zum einen die Gewerkschaft, zum anderen das Arbeitsgericht zuständig.
    Daß sich die Arbeitswelt insgesamt völlig verändert hat, ist diesen Mitarbeitern noch gar nicht klar. Von dem Gedanken, die Mit-Verantwortung für den Betrieb zu sehen und zu übernehmen, sind sie zumeist weit entfernt. Sie überlassen das wirtschaftliche wie auch das Auftrags-Risiko dem Unterneh­mer – in dem Glauben, daß dieser ja dafür auch „wahnsinnig“ viel verdient.